Streitgespräch: Das hochgekochte „Stranded Asset“

Shownotes

Der Immobilienmarkt wird gerade in Gut und Böse aufgeteilt. Nur die Immobilien werden weiter handelbar sein, die energetisch optimiert sind. Ist es wirklich so einfach? Dirk Labusch lädt zum Streitgespräch Andreas Schulten, Generalbevollmächtigter Bulwiengesa und Goesta Ritschewald, Ritschewald Consulting.

Im Rahmen der sog. EU-Offenlegungsverordnung wird Nachhaltigkeit (ESG) ein zentrales Kriterium der Pflichtkommunikation vieler regulierter Finanzakteure. Perspektivisch sollen nur noch energiesparende Gebäude als zulässige Anlagegegenstände klassifiziert werden. Werden die anderen Immobilien als sog. Stranded Assets also künftig nicht mehr handelbar sein? Schien bisher so. Allerdings halten immer mehr Stimmen die Klassifizierung in „handelbare“ und „bald nicht mehr handelbare“ Immobilien für überzogen.

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