Verbräuche nach neuer Heizkostenverordnung: Wie informiere ich meine Mieter?

Shownotes

Sind fernablesbare Heizungsmessgeräte eingebaut, muss der Vermieter den Mieter seit 1.1. monatlich über dessen Verbrauch informieren. Das wirft viele Fragen auf. Dirk Labusch lädt ein zu einer L‘Immo. Mit dabei Oliver Stamm, Geschäftsführer Casavi, Stefan Klotz, Business Development Manager bei Haufe Lexware Real Estate und Rechtsanwalt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.

Es soll Wohnungsgesellschaften geben, die ihre Mieter monatlich per Brief über deren Verbrauch informieren. Ob das rechtlich sinnvoll ist, bezweifeln die Protagonisten in unserem neuesten Podcast. Allerdings: Kommt der Gebäudeeigentümer der Verpflichtung zur monatlichen Bereitstellung der Verbrauchsinformation nicht fristgerecht nach, können Mieter Kostenkürzungen von bis zu 6% geltend machen. Viele Messdienstleister bieten nun Apps an, um Mietern Informationen zur Verfügung zu stellen. Die können zwar einen Teil der Lösung darstellen. Der Königsweg liegt jedoch eher in einem Mieterportal. Problem nur: Man muss den Mieter dazu erziehen, dieses zu nutzen. Wie das gehen kann, hören Sie in unserer neuesten L’Immo.

Kommentare (1)

Joachim Leser

Das Gesetz am 25.11.21 zu beschließen und bereits ab 1.1.22, also 5 Wochen später besteht schon die Pflicht den Bewohnern die monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen. So etwas können nur Politiker beschließen die absolut NULL Ahnung von der Praxis haben. Von den Politikern völlig undurchdacht. Wem soll das was nutzen. Die gewünschten Einsparungen werden nicht eintreten. Der Vergleich mit den Vorjahren wird für viele schwierig und ist im Grunde erst nach Ablauf eines Jahres möglich, wobei hier geklärt und eingerechnet werden muss, dass die Witterung sich stark auf das Verbrauchsverhalten auswirkt. Was fangen ältere Bewohner mit den Daten an und wie bekommen sie diese? Es werden unnötige Kosten produziert. Bezahlen müssen das wie immer die Bewohner, auch wenn sie die Daten garnicht wollen. Die Verwalter werden unnötig belastet, was letztlich zu noch höheren Verwaltervergütungen führt. Die Abrechnungsunternehmen haben teilweise noch gar kein richtiges Konzept für die Durchführung der monatlichen Mitteillungen. Und vieles mehr. Ich könnte noch jede Menge unsinnige Entscheidungen, Gesetze und Verordnungen aufführen die wenig oder garkeinen Sinn machen, aber da ist mir die Zeit zu schade. Ich wünsche allen viel Spaß mit dem Unsinn. Abschließend noch die Frage: Gibt es bei uns in Deutschlang etwas, was nicht gesetzlich geregelt ist?

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