Verbräuche nach neuer Heizkostenverordnung: Wie informiere ich meine Mieter?
Shownotes
Sind fernablesbare Heizungsmessgeräte eingebaut, muss der Vermieter den Mieter seit 1.1. monatlich über dessen Verbrauch informieren. Das wirft viele Fragen auf. Dirk Labusch lädt ein zu einer L‘Immo. Mit dabei Oliver Stamm, Geschäftsführer Casavi, Stefan Klotz, Business Development Manager bei Haufe Lexware Real Estate und Rechtsanwalt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund.
Es soll Wohnungsgesellschaften geben, die ihre Mieter monatlich per Brief über deren Verbrauch informieren. Ob das rechtlich sinnvoll ist, bezweifeln die Protagonisten in unserem neuesten Podcast. Allerdings: Kommt der Gebäudeeigentümer der Verpflichtung zur monatlichen Bereitstellung der Verbrauchsinformation nicht fristgerecht nach, können Mieter Kostenkürzungen von bis zu 6% geltend machen. Viele Messdienstleister bieten nun Apps an, um Mietern Informationen zur Verfügung zu stellen. Die können zwar einen Teil der Lösung darstellen. Der Königsweg liegt jedoch eher in einem Mieterportal. Problem nur: Man muss den Mieter dazu erziehen, dieses zu nutzen. Wie das gehen kann, hören Sie in unserer neuesten L’Immo.
Joachim Leser
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